Silvias Buggyservice Online Mobilität am Strand
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Der familienfreundliche Service für den Strand-Urlaub

Ihr Familien-Reiseservice



Verfügbar auf Mallorca, Teneriffa in Tunesien, in Ägypten und in der Türkei


Stiftung Warentest
Hier gibt es Silvias Buggyservice: Mallorca Teneriffa Tunesien Ägypten Türkei Türkische Riviera Türkische ÄgäisTravel-Buggy - Reise-Kinderwagen-Verleih, Buggyservice, Buggyverleih, Mietbuggy-Service und Reise-Service für Mallorca Teneriffa Tunesien Ägypten Türkei Türkische Riviera Türkische Ägäis

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  Der familienfreundliche Reiseservice

Lieber Kunde,

die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter Silvias Buggyservice.

Der Mieter erklärt und stimmt darin überein, daß

  • a) er bei Entgegennahme des Miet-Artikels diesen überprüft und sich davon überzeugt, dass er funktioniert und ohne irgendwelche Mängel ist. Reklamationen sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert werden;
  • b) der Miet-Artikel Eigentum des Vermieters ist und spätestens zum Rückgabetermin wieder an den Vermieter zurückzugeben ist;
  • c) bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes der Vermieter die ihm dadurch entstehenden Kosten (z. B. für eine zweite Hotel-Anfahrt) dem Kunden in Rechnung stellen wird;
  • d) er die einzige Person ist, der erlaubt ist, den Miet-Artikel zu benutzen und dass er unter keinen Umständen den Miet-Artikel einer anderen Person verleiht oder zur Benutzung zur Verfügung stellt;
  • e) er den Vermieter im Falle eines Verlustes des Miet-Artikels sofort benachrichtigt;
  • f) er die volle Verantwortung für alle Schäden an dem Miet-Artikel trägt und die volle Kostendeckung für diese Schäden übernehmen wird, d.h. die Zahlungsverpflichtung aller Rechtsansprüche trägt;
  • g) er keinerlei Ansprüche gegen den Vermieter stellen kann, bei nicht sachgemäßer Bedienung (auch Nichtbeachtung der Sicherheits- und Gebrauchshinweise, die dem Miet-Kinderbuggy oder Miet-Kinderwagen beiliegen) und deren Folgen;
  • h) er die volle Verantwortung für Diebstahl oder Abhandenkommen des Miet-Artikels, oder Teilen davon, trägt und bei Verlust eines Miet-Kinderbuggys (Typ S1) einen Schadensersatz von 300,00 Euro für den Miet-Kinderbuggy, bei Verlust eines Miet-Kinderbuggys (Typ S2) einen Schadensersatz von 400,00 Euro für den Miet-Kinderbuggy, bei Verlust eines Miet-Kinderbuggys (Typ S3) einen Schadensersatz von 450,00 Euro für den Miet-Kinderbuggy, bei Verlust eines Miet-Kinderwagens (Typ S4) einen Schadensersatz von 500,00 Euro für den Miet-Kinderwagen und bei anderen Miet-Artikeln einen Schadensersatz von 250,00 Euro für den Miet-Artikel sowie jeweils alle weiteren, dem Vermieter dadurch entstehenden Kosten, an den Vermieter zahlen wird;
  • i) er den Miet-Artikel spätestens zum Rückgabetermin in einem ordentlichen Zustand zurückgeben wird und bei übermäßig starker Verschmutzung eine Reinigungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro an den Vermieter zahlen wird;
  • j) er die Sicherheits- und Gebrauchshinweise, die jedem Miet-Kinderbuggy oder Miet-Kinderwagen beiliegen, zur Kenntnis nimmt, sich an diese Regeln hält und im Falle der Nichtbeachtung, z.B. bei übermäßig starker Abnutzung durch Überlastung etc. oder für den Fall, dass der Miet-Kinderbuggy oder Miet-Kinderwagen mit Salzwasser in Berührung kommt, die Reparaturkosten sowie alle weiteren dem Vermieter dadurch entstehenden Kosten an den Vermieter zahlen wird;
  • k) Verlängerungen der Mietdauer mindestens 24 Stunden vor Ablauf der ursprünglichen Mietdauer dem Vermieter mitgeteilt werden müssen;
  • l) bei Stornierungen bis zu 10 Tagen vor der Auslieferung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15,00 Euro an den Vermieter zu zahlen sind und bei späteren Stornierungen die Mietgebühr nicht erstattet werden kann;
  • m) die Benutzung der Miet-Kinderwagen (Typ S4) nur mit Babys bis zu einem Lebensalter von maximal 6 Monaten (zum Zeitpunkt der Übergabe des Miet-Kinderwagens) zulässig ist;
  • n) er den Bollerwagen nicht zum Transport von Kindern nutzt und keinerlei Ansprüche gegen den Vermieter stellen kann, wenn Personen durch die Benutzung eines Miet-Artikels zu Schaden kommen;
  • o) er keinerlei Ansprüche gegen den Vermieter stellen kann, wenn Gegenstände im Miet-Artikel zurückgelassen wurden;
  • p) die personenbezogenen Daten, die vom Mieter zur Verfügung gestellt werden, vom Vermieter elektronisch verarbeitet und genutzt werden, soweit es zur Vertragsdurchführung erforderlich ist;
  • q) der Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Vermieters ist.


* Rechtlicher Hinweis: Silvias Buggyservice Deutschland vermittelt die Buchungen im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen Partnerfirmen in den verschiedenen Zielgebieten. Diese Firmen sind unabhängig und eigenständig, so dass ein Mietvertrag mit allen rechtlichen Konsequenzen ausschließlich zwischen dem Kunden und den jeweiligen Partnerfirmen zustande kommt. Für die korrekte und pünktliche Lieferung der Artikel, in einem technisch und hygienisch gutem Zustand, haftet die jeweilige Partnerfirma von Silvias Buggyservice Deutschland am entsprechenden Urlaubsort. Die Anschrift der jeweiligen Partner stellt Silvias Buggyservice Deutschland im Bedarfsfall dem Kunden zur Verfügung.

Vermieter: Silvias Buggyservice (in dem jeweiligen Zielgebiet)
Vermittler: Silvias Buggyservice Deutschland * Inh. Silvia Höller * Dachsweg 45 * D-48607 Ochtrup *
Tel.: +49 (0) 25 53 - 97 22 80


Unsere Partner: (* Für weitere Infos bitte auf das Logo klicken)



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